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Sommertagung 2018

Ausländerrecht und Umsetzung Ausschaffungsinitiative

Wesentliche Änderungen im Ausländerrecht und die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative haben Auswirkungen auf die Praxis der Sozialhilfe und insbesondere auf die Zusammenarbeit mit den Migrationsämtern. Die Praxis ist noch jung und wirft noch einige Fragen auf. Diesen gingen die Referenten an der Sommertagung der Sozialkonferenz nach.

Mit der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative werden Betrug und unrechtmässiger Bezug von Leistungen der Sozialhilfe, oder einer Sozialversicherung seit 01.10.2016 strenger geahndet. Gerichte verweisen Ausländer wegen Betrug oder unrechtmässigem Leistungsbezug unabhängig von der Höhe der Strafe für 5-15 Jahre aus der Schweiz.

Anzahl Verfahren

Der leitende Staatsanwalt, Beat Oppliger präsentierte die erstmals vorliegen Zahlen zu Verfahren wegen Widerhandlung gegen Art. 148aStGB (unrechtmässiger Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe). Es sind per 26. April 2018 insgesamt 107 Verfahren angestrengt worden. 38 Fälle sind noch pendent. 50 Anzeigen oder 46,7 % fallen auf ausländische Staatsangehörige und 57 Anzeigen oder 53.3 % auf Schweizer Staatsangehörige.

Kein Informationsfluss vom Migrationsamt zu Gemeinden

Nach einer Strafanzeige erhält die Strafanzeige erstattende Behörde grundsätzlich keine Informationen. Die Sozialen Dienste bzw. die Gemeinden erhalten auch keine Mitteilung eines Wegweisungsentscheids. Sie können im Rahmen der allgemeinen Amtshilfe ein Gesuch um Information stellen. Im neuen Sozialhilfegesetz, das sich gegenwärtig in der Vernehmlassung befindet, ist eine Meldepflicht der Ausländerbehörden an die Sozialhilfeorgane vorgesehen, hob Matthias Guggisberg von den Sozialen Diensten Winterthur hervor.

Ausländerrechtliche Massnahmen

Zum Entzug der Kurzaufenthalts- und Aufenthaltsbewilligung kann es kommen, wenn jemand keiner Arbeit (mehr) nachgeht, zeigte Michael Schneeberger, Amtschefstellvertreter Migrationsamt auf. Auch Niederlassungsbewilligungen können widerrufen werden, wenn Ausländer/innen dauerhaft und erheblich auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies auch, wenn keine deliktischen Handlungen vorliegen.

Referate

Informationsaustausch im Bereich Soziales
Matthias Guggisberg

Umsetzung Ausschaffungsinitiative bei strafbaren Handlungen im Bereich Sozialversicherung / Sozialhilfe
Beat Oppliger, Leitender Oberstaatsanwalt

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