Medienmitteilung, Zürich, 22. Mai 2015
Fast alle Forderungen erfüllt
Die Sozialkonferenz Kanton Zürich stellt erfreut fest, dass ihre Forderungen zur Anpassung der SKOS-Richtlinien in der schweizweiten Vernehmlassung grossmehrheitlich auf Zustimmung stiessen. Wir sind insbesondere erfreut, dass die Sozialdirektorenkonferenz (SODK) beschlossen hat, den Grundbedarf für Jugendliche unter 25 Jahren und für Grossfamilien ab 6 Personen zu senken.
Zum einen hat sich bei der Vernehmlassung eine relativ knappe Mehrheit ergeben für die Beibehaltung des Grundbedarfs für Einzelhaushalte, zum andern jedoch eine überaus klare für eine Senkung des Ansatzes bei Jugendlichen unter 25 Jahren und eine Plafonierung bei Grosshaushalten ab 6 Personen. Das entspricht einem Anliegen, welches die Sozialkonferenz als Vertreterin der Gemeinden im Kanton Zürich, schon seit längerem vorträgt.
Grundbedarf für Grossfamilien gesenkt
Sowohl beim Beibehalt des Grundbedarfes bei Einzelhaushalten – trotz vom Bundesamt für Statistik errechneten höheren Ausgaben, die für die Sicherung der sozialen Existenz anfallen – wie auch bei der Senkung des Grundbedarfes für junge Erwachsene ist der SKOS-Vorstand den Anliegen der Sozialkonferenz gefolgt. Der SKOS-Vorstand hat der Sozialdirektorenkonferenz auch vorgeschlagen, der Grundbedarf für grössere Haushalte trotz mehrheitlicher Unterstützung nicht zu senken. Die Sozialkonferenz nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die Sozialdirektorenkonferenz in ihrem Sinne entschieden hat und den Grundbedarf für Grossfamilien ab 6 Personen senkt.
Die Sozialkonferenz hat sich immer für eine Beibehaltung des Einkommensfreibetrages ausgesprochen, gleichzeitig aber, wie vom Regierungsrat in der Zwischenzeit umgesetzt, eine Reduktion auf den Minimalbetrag von CHF 400.00 verlangt. Bedauerlich ist, dass die Abschaffung der minimalen Integrationszulage in der Vernehmlassung und beim SKOS-Vorstand keine Mehrheit fand. Ein detaillierterer Beschrieb, unter welchen Bedingungen diese Zulage auszurichten ist, erachtet die Sozialkonferenz als notwendig. Es kann nicht sein, dass Sozialhilfebeziehende ohne nachgewiesene Gegenleistung diese Zulage erhalten.
Verschärfung der Sanktionsmöglichkeiten
Renitente Sozialhilfebeziehende stellen zwar eine kleine Minderheit dar. Sie verursachen jedoch einen überdurchschnittlichen Aufwand und gefährden die Akzeptanz der Sozialhilfe. Eine Verschärfung aber auch eine Vereinfachung der Sanktionsmöglichkeiten sind höchst erwünscht. Die Sozialkonferenz hat sich für einen maximalen Kürzungsbetrag von 30% ausgesprochen, wie die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer.
Die Sozialkonferenz erwartet, dass die beschlossenen Massnahmen auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt werden können. Damit werden insbesondere gegenüber Jugendlichen die richtigen Anreize gesetzt, sich um wirtschaftliche Eigenständigkeit zu bemühen und für kinderreiche Familien bringt nicht jedes weitere Kind einen substantiellen Beitrag für das Familienbudget.
Zürcher Unterländer, Samstag, 23. Mai 2015
Und die Skos bewegt sich doch
SOZIALHILFE Die kantonalen Sozialdirektoren reagieren auf den politischen Druck. Junge sollen bald weniger Sozialhilfe erhalten. Wer nicht kooperiert, kann ab 2016 drastischer bestraft werden.
> Weiterlesen