Medienmitteilung, Zürich, 02.02.2015
Nein zu KKBB
Zürich, 2. Februar 2015 (pd) – Die Sozialkonferenz Kanton Zürich unterstützt die Aufhebung der Kleinkinderbetreuungsbeiträge KKBB in der heutigen Form. Sie hat dies in einem Schreiben der kantonsrätliche Kommission für Bildung und Kultur (KBIK), welche demnächst die Beratungen einer entsprechenden Parlamentarischen Initiative aufnimmt, mitgeteilt Wirtschaftlich Bedürftige, insbesondere Alleinerziehende sollen wieder durch die Sozialhilfe unterstützt werden. Der Kanton solle sich dafür stärker bei der Frühen Förderung engagieren.
Die KKBB stehen heute quer in der Landschaft. Sie sind unvereinbar mit dem erheblichen Ausbau der familienergänzenden Betreuungsstrukturen (Krippen etc.) im Kanton Zürich, einem veränderten Arbeitsmarkt sowie neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Entwicklung von Kleinkindern. Die Massnahmen zur Dämpfung des Kostenanstiegs für die Gemeinden durch die KKBB haben zu einer Reduktion der Belastungen der Zürcher Gemeinden von 44 auf rund 28 Millionen pro Jahr geführt. Mit der Abschaffung der KKBB fallen diese ganz weg, werden jedoch zu einem noch nicht quantifizierten Anstieg der Sozialhilfe führen, der sich aber in einem deutlich engerem Rahmen bewegen dürfte.
Über Sozialhilfe aktivieren
Bedürftige Familien mit Kleinkindern und insbesondere Alleinerziehende sollen wieder von den Gemeinden über die Sozialhilfe unterstützt und betreut werden. Mit der finanziellen Unterstützung können geeignete Förderungsmassnahmen für Kinder und Eltern im Einzelfall verknüpft werden. Die Soko diskutiert derzeit darüber, ob diese Familien die Sozialhilfeleistungen in einer von den SKOS-Richtlinien abweichenden grosszügigeren Form (z.B. höherer Vermögensfreibetrag, keine Meldung an Migrationsbehörden, keine Rückerstattungspflicht) erhalten sollen. In Betracht gezogen werden soll dabei auch die finanzielle Mitbeteiligung des Kantons, spart er doch mit der Aufhebung der KKBB Kosten für den administrativen Aufwand für die Bearbeitung der Anträge.
Frühe Förderung statt KKBB
Von grosser Bedeutung sind im Bereich der Frühen Förderung geeignete Integrationsangebote für Kleinkinder über den ganzen Kanton. Auf Basis des neuen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) hat sich das Amt für Jugend und Berufsberatung aus diesem Bereich als Träger und (Mit)-Finanzierer in den letzten Jahren fast ganz zurückgezogen. Die Angebote wurden oft von Gemeinden übernommen und werden von diesen meist umfänglich finanziert. Über den ganzen Kanton bestehen nach Kenntnis der Soko Angebotslücken. Der Soko ist es ein wichtiges Anliegen, dass innerhalb des KJHG für die Frühe Förderung eine verbindliche Grundlage für das Engagement des Kantons in Zusammenarbeit mit den Gemeinden geschaffen wird wie dies auch die kantonale Jugendhilfekommission verlangt.
Limmattalerzeitung, 2.2.2015
Zürcher Sozialkonferenz für Abschaffung der Kleinkinderbeiträge.
Die Sozialkonferenz des Kantons Zürich will die Kleinkinderbetreuungsbeiträge (KKBB) in ihrer heutigen Form abschaffen. Sie hat dies der kantonsrätlichen Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) in einem Brief mitgeteilt.
Demnächst wird der Kantonsrat über die Abschaffung dieser Hilfsmassnahme entscheiden. Die KKBB stehen nach Ansicht der Sozialkonferenz „quer in der Landschaft“. Sie seien unvereinbar mit dem erheblichen Ausbau der familienergänzenden Betreuung und dem veränderten Arbeitsmarkt. Bedürftige Familien mit Kleinkindern und insbesondere Alleinerziehende sollen gemäss Sozialkonferenz besser wieder von den Gemeinden über die Sozialhilfe unterstützt werden und nicht über die KKBB. Unterstützung müsse im Einzelfall beschlossen werden. Der Zürcher Kantonsrat unterstützte Ende August 2014 vorläufig eine Parlamentarische Initiative, welche die Abschaffung der KKBB forderte. Demnächst wird das Thema erneut im Rat diskutiert.
Kosten explodierten
Kleinkinderbetreuungsbeiträge werden seit 22 Jahren ausgezahlt. Sie sollen Eltern ermöglichen, ihre bis zu zweijährigen Kleinkinder überwiegend selbst zu betreuen. Anspruch haben Eltern, deren Gesamteinkommen und -vermögen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Zudem gilt ein maximaler Beschäftigungsgrad. Nach einer Änderung der Bemessungsregeln explodierten unerwartet die Fallzahlen, weil der Kreis der Anspruchsberechtigten erhöht wurde. Lagen die Kosten 2012 bei 4,9 Millionen Franken, so schnellten sie im 2013 auf 27,6 Millionen Franken hinauf. Die Gemeinden reagierten schockiert, weil die Ausgaben viel höher waren als erwartet. Um die Ausgaben zu reduzieren, wurden die Einkommens- und Vermögensgrenzen auf Januar 2014 bereits wieder gesenkt.