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Jahrestagung 2018

Neue Asylgesetzgebung: Umsetzung und Anpassungen

Ab dem 1. März 2019 werden die Asylverfahren schweizweit nach neuen Regelndurchgeführt. Zugleich sollen mit dem Ausländer- und Integrationsgesetz AIG und der neuen Integrationsagenda die Integration verbessert und an mehr Bedinungen geknüpft werden. Wie genau sich die Änderungen auf die Arbeit in den Gemeinden auswirken werden, war Gegenstand der diesjährigen Jahrestagung der Sozialkonferenz Kanton Zürich.

Zurzeit sei die Lage im Asylbereich ruhig. Echte Probleme könnten in der Schweiz im Asylbereich nicht festgestellt werden. Bund, Kantone und Gemeinden würden ihre Arbeit gut machen, hielt Astrid Furrer, Co-Präsidentin der Sozialkonferenz, eingangs fest. Wie sich die Lage jedoch entwickle sei ungewiss, da der Migrationsdruck insbesondere von Afrika, enorm sei. Die neue Integrationsagenda des Bundes, deren Umsetzung durch die Kantone zu erfolgen hat, bezeichnete sie als Fortschritt. Das koste, nichts tun würde jedoch viel mehr kosten, unterstrich Furrer.

Schlüsselmoment

Barbara Büschi, stellvertretende Direktorin des Staatssekretariates für Migration sprach von einem Schlüsselmoments im Schweizer Asylwesen. Sie attestierte dem Kanton Zürich eine Vorreiterrolle, denn hier wurden in den letzten 5 Jahren Erfahrungen in einem Test-Bundesasylzentrum gesammelt. Büschi betonte, dass die enge Einbindung aller beteiligten Akteure – insbesondere auch im Sozialwesen – absolut zentral sei. Die seit einigen Jahren konsequente Asylpolitik zeigt Wirkung. Das 48-h- und Fast-Track-Verfahren haben dazu geführt, dass Migrantinnen und Migranten ohne Aussicht auf Asyl unser Land zunehmend meiden.

Gelungener Pilot

Befriedigt von den Erfahrungen mit den Bundeszentrum in Zürich zeigte sich Regierungsrat Mario Fehr in seiner traditionellen Tour d’Horizon. Um glaubwürdig zu sein sei eine konsequente Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen notwendig, was auch die Rückführung von abgewiesenen Asylsuchenden und die laufende überprüfung des Aufenthaltsrechts von vorläufig aufgenommenen Personen bedeute. Er dankte den Gemeindevertreterinnen und -Vertreterinnen für den grossen Einsatz, welchen sie 2015 geleistet hätten, um zusätzliche Unterbringungsplätze. Der Kanton Zürich lebe dank den Testzentren die schnellen Asylverfahren bereits, insofern seien ausser im Bereich der Integration kaum grössere Anpassungen nötig.

Integrationsagenda

Bund und Kantone wollen Flüchtlingen und vorläufig aufgenommene Personen rascher in die Arbeitswelt integrieren und damit auch deren Abhängigkeit von der Sozialhilfe reduzieren. Nina Gilgen, Leiterin der Fachstelle Integration betonte, dass deren Integrationsprozess früher ansetzen und intensiviert werden müsse, um die gesetzten Ziele zu erreichen. Bessere Integration spare längerfristig hohe Kosten und führe zur Zunahme von Arbeitskräften für die Wirtschaft sowie zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes. Nötig seien Individuelle und bedarfsgerechte Ansätze sowie eine durchgehende Fallführung und Begleitung. Die Menschen sollen bereits in den Bundesasylzentren auf die Zuweisung und das Leben in den Gemeinden vorbereitet werden. Die Integration sei eine Querschnittsaufgabe der verschiedenen Direktionen.

Diskussion – Integration eine Querschnittsaufgabe

In der Podiumsdiskussion wies Sylvia Veraguth, Gemeinderätin Gossau darauf hin, wieviel sich gleichzeitig ändere, was die Gemeinden vor grosse Herausforderungen stelle. Sie bemängelte, dass Flüchtlinge und Vorläufig Aufgenommene immer in einem Atemzug genannt werden, wenn es um den auf Bundesrecht (AIG) basierenden Auftrag geht, diese zu integrieren. Ungleichheit besteht jedoch bei der Finanzierung und Anrechnung an die Quote. Vorläufig Aufgenommene werden während 7 Jahren angerechnet und haben zwar – gleichermassen wie anerkannte Flüchtlinge – Zugang zu Integrationsmassnahmen, welche über die Integrationsagenda finanziert werden. Dies reicht jedoch nicht in jedem Fall aus für eine erfolgreiche Integration. Wesentliche Kosten verbleiben bei den Gemeinden, ohne Anspruch auf Rückerstattung. Integrationskosten für Flüchtlinge werden im Moment wesentlich durch den Kanton finanziert. Jedoch wurde für die betreffende Rechtsgrundlage (Sozialhilfegesetz) ein Änderungsprozess eingeleitet. Somit ist es nicht nachvollziehbar, dass anerkannte Flüchtlinge, solange sie unterstützungsbedürftig sind, nicht angerechnet werden sollen Regierungsrat Mario Fehr erklärt, dass der Kanton nach 5 Jahren eine B-Bewilligung erteilt, wenn ein Vorläufig Aufgenommener sich integriert habe.

Die Zusammenarbeitskultur bei der Integration finde in der kantonalen Verwaltung in verschiedenen Arbeitsgruppen und bilateralen Gespräche statt. Im neuen Modell sollten die Menschen aus den Bundesasylzentren besser auf die Zuweisung und das Leben in den Gemeinden vorbereitet sein.

Referate

Neues Asylgesetz: Umsetzung im Kanton Zürich
Mario Fehr, Regierungsrat

Allgemeine Asyl- und Migrationslage / Stand Neustrukturierung
Barbara Büschi, stellvertretende Direktorin SEM

Integrationsagenda Zürich (IAZH)
Nina Gilgen, Leiterin Fachstelle Integration

Zusammenkunft der Sozialvorstände

Entwicklungen in der Sozialhilfe
Andrea Lübberstedt, Amtschefin Kantonales Sozialamt

Erfolgreiche Subsidiarität
Urs Groebli, Leiter Soziales Illnau-Effretikon

Nachhaltige Ablösung in der Sozialhilfe (BREF)
Simon Pascal Steger, Berner Fachhochschule

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