Jahrestagung 2016
Reformen der sozialen Existenzsicherung
Winterthur, 25. November 2016 (pd) – Die Sozialhilfe, einst als kurzfristige Überbrückung von Notsituation gedacht, wird immer mehr zur langfristigen wirtschaftlichen Unterstützung. Sie erbringt zudem Leistungen in den Gemeinden, die weit über den ursprünglichen Auftrag hinausgehen, weil keine anderen Systeme zum Tragen kommen. Allerdings wachsen die Ausgaben für alle übrigen sozialen Aufgaben, insbesondere die Ergänzungsleistungen und die Pflegekosten, wesentlich stärker. Das führt zu einer starken Belastung der Gemeinden. Dies hielt Co-Präsidentin Astrid Furrer in ihrer Einleitung zur Jahrestagung der Sozialkonferenz des Kantons Zürich fest. Die Frage nach dem Stand der Reformen in der sozialen Existenzsicherung von der AHV bis zur Finanzierung der Langzeitpflege stand denn im Zentrum der Jahrestagung der Sozialkonferenz Kanton Zürich.
Das Reformpaket in der sozialen Existenzsicherung ist umfangreich und komplex. Die eigentliche Sozialhilfe ist nach wie vor nur das letzte Netz. Vorgelagerte Regelstrukturen der Bildung und des Arbeitsmarktes sowie soziale Systeme bestimmen vom Asylrecht bis zur AHV und den Ergänzungsleistungen die Anzahl der Sozialhilfebedürftigen. Ludwig Gärtner, stv. Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherungen zeigte sich vorsichtig zuversichtlich, dass die Reformen zu Stande kommen werden, weil mindestens Einigkeit bestehe über deren Bedarf.
Revision der EL dringend
Die Kosten für Ergänzungsleistungen steigen Jahr für Jahr massiv. Stadtrat Golta zeigte auf, dass in der Stadt Zürich knapp 5% Sozialhilfe beziehen, jedoch 20% Ergänzungsleistungen. Würde eine höhere AHV die Ergänzungsleistungen reduzieren? Jörg Kündig, Präsident des Gemeindepräsidentenverbandes liess die Frage offen, wies aber darauf hin, dass eine solide Finanzierungsbasis ein Muss sei bei einer Kostensteigerung von 300% bei den Ergänzungsleistungen.
Das Glas ist ziemlich voll
Regierungspräsident Mario Fehr trat der Auffassung entgegen, dass sich die verschiedenen Elemente gegenseitig im Wege stehen, wie es bei der Einladung zur Tagung zu lesen war. Er betonte, für ihn sei das Glas noch immer ziemlich voll. Er verwies auf die vergleichsweise tiefe Arbeitslosigkeit, die seit vielen Jahren stabile Sozialhilfequote im Kanton, die unaufgeregte Bewältigung der Unterbringung Aylssuchender und hob hervor, dass es sogar Gemeinden gebe wie Dietikon, in welchen trotz schwieriger Demographie die Sozialhilfequote sinke. Gewissermassen als Beweis, dass Reformen möglich seien, führte Fehr die zweistufige Überarbeitung der SKOS-Richtlinien an.
Eine wichtige Rahmenbedingung bei der schwierigen Reform der EL sei, dass es nicht zu einer Lastenverschiebung in die Sozialhilfe kommen dürfe. Er bedauerte, dass die Anpassung der maximal anrechenbaren Mietzinsen von der zuständigen Nationalratskommission aufgeschoben worden sei. Fehr schloss seine Ausführungen mit: „Wir können, müssen und wollen uns diesen Sozialstaat leisten.“
Pflegeversicherung als Lösung eines grossen Problems?
In der von Co-Präsidentin Astrid Furrer geleiteten Podiumsdiskussion stand die Finanzierung der Langzeitpflege im Zentrum, weil die steigenden Ausgaben für die Ergänzungsleistungen massgeblich von Heimaufenthalten getrieben ist. Kündig stellte die Grundsatzfrage, ob eine Verteildiskussion über die 3 Staatsebenen zu führen sei oder ob alternative Modelle gesucht werden müssten. Gärtner sieht ein Kapitaldeckungsverfahren als Versicherungsmodell ungeeignet. Eine Pflegeversicherung müsste obligatorisch sein.
Referate
Einführung
Astrid Furrer, Co-Präsidentin
Sozialversicherungen: Wo geht die Reise hin?
Ludwig Gärtner, stv. Direktor, Bundesamt für Sozialversicherungen
Strategische Herausforderungen der Gemeinden
Jörg Kündig, Präsident des Gemeindepräsidentenverbandes, Kantonsrat
Sozialpolitische Herausforderungen aus Sicht der Stadt Zürich
Raphael Golta, Stadtrat Zürich
Zusammenkunft der Sozialvorstände
Umsetzung des neuen Asylgesetzes – Neuerungen für die Kantone und Gemeinden
Barbara Büschi, stv. Direktorin SEM
Auswirkungen des neuen Gesetzes auf den Kanton Zürich
Ruedi Hofstetter, Kantonales Sozialamt, Amtschef